Kaufvertrag über bewegliche Sachen
Für den Verkauf zwischen Privatpersonen, unabhängig vom Gegenstand.
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RechtsFix
Kaufvertrag über bewegliche Sachen
Kaufvertrag mit Haftungsausschluss für den Privatverkauf
Übergabebestätigung zum Abhaken bei der Übergabe
Was ist enthalten
- ✓Kaufvertrag mit Haftungsausschluss für den Privatverkauf
- ✓Übergabebestätigung zum Abhaken bei der Übergabe
Diese Angaben brauchen Sie
- •Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- •Genaue Beschreibung des Gegenstands (Marke, Modell, Seriennummer, falls vorhanden)
- •Vereinbarter Kaufpreis, Zahlungsart und Übergabetermin
- •Bekannte Mängel, falls vorhanden
Wissenswertes
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Privatverkauf keine Pflicht, macht aber im Streitfall den Unterschied: Er hält fest, was genau in welchem Zustand zu welchem Preis verkauft wurde.
Zwischen Privatpersonen kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss greift aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte und verschwiegen hat — bekannte Mängel gehören deshalb in den Vertrag.
Die Übergabebestätigung auf der zweiten Seite hält fest, dass Gegenstand und Zubehör tatsächlich übergeben wurden — und dass der Käufer den Zustand bei Übergabe gesehen hat.
Häufige Fragen
Gilt der Haftungsausschluss immer?
Nur zwischen Privatpersonen und nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kannte. Verkauft ein Unternehmen an eine Privatperson, gilt zwingend die gesetzliche Gewährleistung.
Muss der Vertrag unterschrieben werden?
Für die Wirksamkeit nicht zwingend, aber ohne Unterschrift ist er im Streitfall schwer zu beweisen. Beide Seiten sollten je ein unterschriebenes Exemplar behalten.
Wann geht das Eigentum über?
Laut Vertrag erst mit vollständiger Zahlung — der Verkäufer ist so abgesichert, wenn bei Übergabe noch nicht alles gezahlt ist.